| Hier können zwei Musterformulare heruntergeladen werden, die der Aufzeichnungspflicht des Pflanzenschutzgesetzes genügen. Betriebe, die sich auf eine oder wenige Kulturen spezialisiert haben, können das BLHV-Formular verwenden. Im Kopfteil wird die Kultur bzw. die Bewirtschaftungseinheit, der Betrieb und der Anwender eingetragen. Je Anwendung sind vier Spalten auszufüllen. |