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  Bei Flächenverbrauch bestmöglich entlasten  
05.03.2010   
 
  Harsche Kritik an der Verweigerungshaltung der Bahn gegenüber landwirtschaftlichen Belangen bei der Trassen-
erweiterung hat der BLHV geübt. In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten fordert der Verband, die Sonder-
stellung des Eisenbahnbundesamtes zu prüfen und bäuer-
liche Interessen zu wahren.

Der Aus- und Neubau der Rheintalbahn, so der BLHV in seinem Schreiben an die südbadischen Bundestags-
abgeordneten, bewege die Bevölkerung. Sie wünsche sich eine bürger- und umweltverträgliche Bahntrasse. Dabei komme das Verhalten der Bahn zunehmend in Kritik. Landwirte und insbesondere solche auf Aussiedler-
höfen in unmittelbarer Trassennähe seien vom Bahn-
ausbau besonders hart betroffen. Landwirten werde durch vielfältige Infrastrukturvorhaben wie den Bahn-
ausbau, das Integrierte Rheinprogramm oder den Autobahnausbau die wichtigste Produktionsgrundlage, der Boden, entzogen. Hinzu komme, dass durch gesetz-
lich geregelte Ausgleichsverpflichtungen für betroffene Wald- oder Naturschutzflächen ein zusätzlicher Flächen-
entzug für Landwirte eintrete. Dieser Flächenentzug könne angesichts einer immer drängenderen Ernäh-
rungssicherung auch für kommende Generationen nicht unverändert fortgeführt werden. Landwirtschaftliche Bodennutzung dürfe anderen Belangen nicht geopfert werden, so der BLHV.

 
     
 
  Der BLHV erinnert an den Auftrag des früheren Minister-
präsidenten Erwin Teufel an den Freiburger Regierungs-
präsidenten, zwischen Landwirtschaft und Bahn zu moderieren. In insgesamt 13 Gesprächskreis-Sitzungen und in Arbeitsgruppen sei es gelungen, die Flächen-
inanspruchnahme für Ausgleichsmaßnahmen etwas zu minimieren. Dennoch gingen der Landwirtschaft weiterhin umfangreiche Flächen verloren. Die Bahn, so der Ver-
band, kaufe in großem Umfang Flächen auf. Bei einem vergleichsweise hohen Pachtanteil und oft kurzfristigen Pachtverträgen der Bewirtschafter erhielten Landwirte meist keinerlei Entschädigung für den Verlust von Produktionsflächen. Die Bahn verweise auf die geltende Rechtslage.

Existenzen bedroht

Für Landwirte stehe bei anhaltendem Flächenentzug die Existenzgrundlage auf dem Spiel. Schließlich handele es sich bei den überplanten Flächen nicht um Grenzertrags-
standorte. Vielmehr seien im Rheintal beste landwirt-
schaftliche Flächen mit erschlossener Beregnung betroffen. Zahlreiche bäuerliche Familien im landwirt-
schaftlichen Haupterwerb erzeugen hier hochwertige Marktkulturen. Wegfallende Beregnungsmöglichkeiten müssen aus Sicht des BLHV ersetzt und Eingriffe in die Wertschöpfung etwa durch zusätzliche Beregnungs-
flächen kompensiert werden. Das lehne die Bahn mit Hinweis auf fehlende Rechtspflicht strikt ab. Durch Zerschneidung von Grundstücken, Wege- und Beregnungsnetzen verbleiben der Landwirtschaft erhebliche agrarstrukturelle und Einkommensnachteile, beklagt der Verband. Dies sei leider durch die gültige Rechtslage gedeckt. Die Bahn verweigere zudem die Mitarbeit an eingerichteten Gesprächskreisen mit dem Hinweis auf Beteiligung von Bauern an Blockaden.

Eigene Rechtssicht

Völlig inakzeptabel, so der BLHV in seinem Schreiben an die Abgeordneten, sei die eigenwillige Interpretation des Status von Stilllegungsflächen durch die Bahn. Folge sei, dass solche Flächen in der naturschutzrechtlichen Bewer-
tung zum Nachteil der Landwirte wirklichkeitsfremd einge-
stuft werden. Einer Klärung dieser Streitfrage vor einem Planfeststellungsbeschluss verweigere sich die Bahn.

Die Verweigerungshaltung der Bahn und des Eisenbahn-
bundesamtes im Projektbeirat wertet der BLHV als Ausdruck dafür, dass eine Politik gegen die Interessen der Bevölkerung und der Region durchgesetzt werden soll. Aufgabe der Abgeordneten müsse sein, Fehlent-
wicklungen entgegenzutreten und für eine ausgewogene Gesetzgebung zu sorgen. Landwirte seien bei der Flächeninanspruchnahme zu entlasten. Ferner müsse ein Ausgleichsanspruch für Pächter eingeführt werden. Zu überprüfen sei auch die Monopolstellung des Eisenbahn-
bundesamtes.

 
 
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