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  Bejagungsschneisen: Hürden rasch abbauen  
03.09.2010   
 
  Bund und Land müssen umgehend auf Kontrolle und Doku-
mentationspflicht für Bejagungsschneisen verzichten.

Das fordert BLHV-Präsident Werner Räpple. Er begrüßt, dass die EU-Kommission nun endlich Klarheit darüber geschaffen hat, dass Bejagungsschneisen grundsätzlich beihilfefähig sind. Aus Brüsseler Sicht sei es ausschließ-
lich eine Frage nationaler Regelungen, ob solche Frei-
flächen in Maisbeständen als getrennter Schlag bei der EU-Flächenprämie beantragt werden müssten. Dafür, so Räpple, gebe es für die Landwirtschaft keine plausible Begründung.

 
 
 
     
 
  Trendsport eingrenzen  
26.08.2010   
 
  Zunehmende Konflikte befürchtet der BLHV zwischen der Land- und Forstwirtschaft und Freizeitsportlern durch neue Sportarten. Die Grenzen des Betretungsrechtes land- und forstwirtschaftlicher Flächen werden immer häufiger und oft unwissend missachtet.

Darauf verwies jüngst der BLHV in einem Schreiben an den Deutschen Skiverband. In dessen Verbandszeit-
schrift wurde über die Trendsportart „Trailrunning“ berichtet und dazu aufgefordert, doch einfach Wege und Pfade zu verlassen und zur Abwechslung quer durch Wald und Heide, über Trampelpfade, durchs Unterholz und entlang von Bachläufen zu laufen. Solche Aufforde-
rungen lassen bei einer zunehmenden Zahl von Frei-
zeitsportlern das Bewusstsein für die Grenzen des Betretungsrechtes in der freien Landschaft schwinden, befürchtet der Verband. Nach dem baden-württem-
bergischen Naturschutzrecht gelte mit gutem Grund ein Betretungsverbot landwirtschaftlicher Nutzflächen während der Zeit zwischen Saat und Ernte und zwischen Aufwuchs und Beweidung.

 
 
 
     
 
  BLHV: Aufwertung vor Neuausweisung  
26.08.2010   
 
  Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen müssen die flächen-
schonenden Freiräume des neuen Bundesnaturschutz-
gesetzes voll ausgeschöpft werden. Das fordert der BLHV in einem Schreiben an die Stadtverwaltung Freiburg. Die Aufwertung bestehender Schutzgebiete muss Vorrang haben vor Neuausweisungen.

Der BLHV macht sich die Anliegen seines Stadtverbandes Freiburg und der unmittelbar betroffenen Landwirte zu eigen und fordert einen Gesprächstermin mit den zuständigen städtischen Behörden. Dabei soll nach berufsständisch akzeptablen Wegen für gesetzlich vorgeschriebene ökologische Ausgleichsmaßnahmen gesucht werden. In berufsständischer Kritik steht die Vorgehensweise der Stadt. Sie plant, notwendige Ausgleichsmaßnahmen bei Ausweisung von Baugebieten vorwiegend auf Landwirtschaftsflächen vorzunehmen. Nach bisher geltendem Naturschutzrecht musste bei einem Eingriff in Natur und Landschaft der Ausgleich unmittelbar am Ort des Eingriffs geschaffen werden. Nur so weit dies nicht möglich war, konnten stattdessen Er-
satzmaßnahmen an anderer Stelle durchgeführt werden.

 
 
 
Ökologische Ausgleichsmaßnah-men für Flächenversiegelungen müssen vorrangig durch Aufwer-tung bestehender Schutzflächen erbracht werden, fordert der BLHV.
     
 
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